Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Innung Aachen

Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein.

Verunsicherung durch Behörden

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Richtige Bedienung einer Feuerstätte die mit Holz beheizt wird.

 


  • 1.) Eine gesäuberte Feuerstätte

           2.) Luftgetrocknetes Holz, 20 % Restfeuchte (nicht in geschlossenen Räumen lagern)


     


Holzart Lagerzeiten
Pappel, Fichte 1 Jahr
Linde, Erle, Birke1 ½ Jahre
Buche, Esche, Obstbäume2 Jahre
Eiche 2 ½ Jahre


  • 3.) Richtige Scheitholzgröße (nicht dicker als 10 cm)

    4.) Ausreichendes Verbrennungsluftvolumen

    5.) Einen Schornstein der von seiner Größe zur Feuerstätte passt.

      6.) Luftzufuhr zur Brennkammer erst schließen wenn vom Holz nur noch Glut und Asche sichtbar sind. (Die Verbrennung von Holz kann nicht durch Reduzierung von Sauerstoff- zufuhr gedrosselt werden)

    7.) Bei dem Kauf von Pellets unbedingt auf eine gute Qualität achten.

     


Da in naher Zukunft eine bundeseinheitliche Anforderung an Feuerstätten (1.BImSchV Verordnung  über   Kleinfeuerungsanlagen)    erwartet  wird,  ist  jeder der unter Einhaltung der  7 Punkte seine Feuerstätte beheizt, bestens gewappnet. Die Forderung der Behörden, dass  der  Ofen so betrieben werden muss, dass die Abgasfahne heller ist als der vorgegebene Grauwert 1 der in der BImSchV aufgeführten Ringelmann-Skala , wird erfüllt und die Feuerstätte darf  auch in  Zukunft noch betrieben werden.

Wer zu diesem Thema noch Fragen hat, sollte sich an seinen Bezirksschornsteinfegermeister wenden und sich von ihm beraten lassen.

 





Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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