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Die aktuellen Grenzwerte für häusliche Feuerstätten

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Vereinfachte Übersicht: Fristen für alte Heizungsanlagen

Ab dem 01.01.1998 müssen bei neuen oder wesentlich geänderten Öl- und Gasfeuerungsanlagen folgende Abgasverlustgrenzwerte eingehalten werden: (ausgenommen Feuerungsanlagen zur Beheizung eines Einzelraumes bis 11 kW und zur ausschließlichen Brauchwassererwärmung bis 28 kW Nennleistung)



Bestehende Öl- und Gasfeuerungsanlagen müssen die neuen Grenzwerte erst nach einer Übergangszeit einhalten.

Die Übergangszeit ist abhängig von dem bei der Einstufungsmessung ermittelten Abgasverlust und der Nennwärmeleistung der Feuerungsanlage.
Hohe Abgasverluste verkürzen die Übergangsfrist.



An Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 kW(bei ausschließlicher Brauchwassererwärmung über 28 kW) ist die jährlich durchzuführende Messung gleichzeitig die Einstufungsmessung.

Die Messung hat somit doppelte Bedeutung


Neben der Einstufung wird wie in jedem Jahr überprüft, ob die Feuerungsanlage die bislang geltenden Grenzwerte entsprechend nachfolgender Tabelle einhält:



1) in den neuen Bundesländern

Bei Ölfeuerungsanlagen ist außerdem die Rußzahl begrenzt. Die Rußzahl ist ein Maß für die Emission staubförmiger Partikel und läßt Rückschlüsse auf die Verbrennungsgüte zu. Für Feuerungsanlagen mit Zertäuberbrennern, die ab dem 01.10.1988 (bzw. 03.10.90 in den neuen Bundesländern) errichtet wurden ist die Rußzahl auf 1 begrenzt. Für Anlagen, die früher errichtet worden und Feuerungsanlagen mit Ölverdampfungsbrennern ist die zulässige Rußzahl 2.
Weiterhin dürfen die Abgase keine Ölderivate (unverbranntes Öl) enthalten.

Bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen zur zentralen Beheizung mit einer Nennwärmeleistung zwischen 4 und 11 kW muß die Einstufungsmessung in den Jahren 1997 oder 1998 erfolgen. Sofern an einer Gasfeuerungsanlage eine Abgaswegüberprüfung mit CO - Messung durchzuführen ist, wird die Einstufungsmessung damit verbunden.






Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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