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Schulung der Betriebe der Schornsteinfegerinnung Aachen


                                                                                                                                                                             


 


In Anbetracht der steigenden Energiepreise wird die Biomasse Holz zu einer echten Alternative, um als Brennstoff  zum Heizen eingesetzt zu werden. Da das Heizen mit Holz nicht unproblematisch ist, haben sich die Schornsteinfeger des Kreises  an Herrn Dipl. Holzwirt Georg Krämer von der Holzfachschule Bad Wildungen gewandt um möglichst viele Informationen zu sammeln und so ihren Kunden mit fachkundigem Rat zur Seite zu stehen. .....


Vorbereitung ist das Wichtigste und dabei hilft der Schornsteinfeger. Besteht Interesse  an einer  Holzfeuerung  ist  es  von  Vorteil  einige  Dinge  zu klären wie z. B.:

 

1.)  Ist ein Schornstein vorhanden und wenn ja ist der geeignet?

2.)  Welche Möglichkeit besteht einen Schornstein zu errichten?

3.)  Werden die im §9 der Feuerungsverordnung geforderten Sicherheitsabstände des Schornsteins eingehalten (z.B. zum Fenster des Nachbarn)?

4.)  Ist der für die Feuerstätte vorgesehene Raum geeignet (Raumgröße, Brandschutz etc.)?

5.)  Bestimmung der Heizleistung der vorgesehenen Feuerstätte im Verhältnis zur Raumgröße?

6.)  Wie muss man eventuell vorhandene Dunstabzugshauben absichern?

7.)  Es sollte eine Feuerstätte unter Berücksichtigung heutiger Umwelt - und Sicherheits- standards erworben werden, um den gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen.

 

Das Heizen mit Holz wird grundsätzlich durch die 1.Bundes-Immissions-Schutzverordnung (I.BImSchV) geregelt. Zudem werden durch die neue Feinstaubverordnung die Grenzwerte für Staub - und CO-Immissionen weiter eingeschränkt und die Anforderungen an Öfen und Heizungen angehoben.

 

Die Qualität der Feuerstätte ist allerdings nicht alleine ausschlaggebend für umweltbewusstes Heizen mit Holz, hier ist vor allem der Betreiber gefordert. Die Schornsteinfeger wollen nun auf diesem Weg, den Betreibern von Holzfeuerstätten erste Informationen geben, wie sie:

 

1.)    das Klima schonen

2.)    die Umwelt schützen

3.)    mit sinnvollem Einsatz des Brennstoffes ihre Heizkosten senken.

4.)    Streit mit den Nachbarn vermeiden.

 

Um dies zu erreichen, ist es sinnvoll die Bedienungsanleitung des Ofenherstellers zu lesen und zu beachten, insbesondere bezüglich der Stückigkeit des Brennstoffes und des Anheizverhaltens.

Ganz wichtig ist es das Holz richtig zu lagern damit es  in lufttrockenem Zustand eine Holzfeuchte von <25% nicht überschreiten. Das ofenfertige Holz sollte so gelagert werden, dass ausreichend Luft durchströmen kann und  es vor Niederschlag  und Bodenfeuchte geschützt wird. Höherer Feuchtegehalt bedeutet Energieverlust und führt zu Schadstoffbildung. Ist der Feuchtegehalt zu niedrig, kann das zu höheren Staubimmissionen führen.

  • Es sollte nur naturbelassenes Holz, aber auf keinen Fall Abfall (z.B. Papier)in der Feuerstätte verheizt werden.
  •  Die richtige Beschickung und die optimale Luftzufuhr gewährleisten eine wirtschaftliche Verbrennung.
  • Das Feuer nur mit Kleinholz (Funkelholz) anzünden und sobald ausreichende Grundglut vorhanden ist im weiteren Verlauf des Heizvorganges nicht zu dicke Scheite (8 bis 10 cm Durchmesser) auflegen.
  • Kachelöfen, Öfen, Heizungen und Ofenrohre müssen jährlich gereinigt werden.

 

Neuanlagen die nach dem 22.03.2010 gekauft und errichtet wurden, dürfen nach Stufe 1 + 2 nur  noch 04 - 0.075 g/m³ Staub und 1.25 - 2 g/m³ CO auswerfen. Das muss durch eine Bescheinigung des Herstellers oder eine Messung durch den Schornsteinfeger bescheinigt werden.

Für bestehende Anlagen müssen die Anforderungen der Stufe 0, 0.15 g/m³ Staub und 4.0 g/m³ CO in den Abgasen nach unterschiedlichen Übergangsfristen nachgewiesen werden. Die Übergangsfristen sind wie folgt festgelegt:

 

Datum auf dem Typenschild                        Erreichen der geforderten Abgaswerte

 

Kauf bis einschl.  31.12.1974                      31.12.2014

                           31.12.1984                      31.12.2017

                           31.12.1994                      31.12.2020

                           21.03.2010                      31.12.2024

 

Der Nachweis, dass der Ofen die Anforderungen erfüllt, kann auch durch eine Messung die der Schornsteinfeger durchführt erbracht werden.

Durch die Feuerstättenschau die der Bezirksschornsteinfegermeister durchführt ist die Betriebssicherheit der Feuerstätte gewährleistet.

 

Zulässige Holzbrennstoffe:

 

              1.) Alle naturbelassenen Hölzer, z.B. Scheitholz einschließlich anhaftender Rinde,

                    Hackschnitzel sowie Reisig und Zapfen.

 

              2.)  Presslinge aus naturbelassenem Holz wie Holzbriketts und Holzpellets.

 

Sind alle Punkte erfüllt, lässt sich die wohlige Wärme an kalten Wintertagen genießen und steigert die Lebensqualität.

 

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