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Die Aachener Festbrennstoffverordnung ist in Kraft getreten

Am Samstag, den 09. Okt. 2010 ist die Festbrennstoffverordnung der Stadt Aachen in Kraft getreten. Somit müssen sich alle Betreiber von Feuerstätten mit Festbrennstoffen im Stadtgebiet auf neue rechtliche Regeln einstellen. Die Emmissionsgrenzwerte dieser Verordnung weichen gegenüber der "Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV)" deutlich ab. Einzelraumfeuerungsanlagen mit einer Nennheizleistung von 4 bis 15 KW müssen nach der Aachener Verordnung folgende Grenzwerte einhalten:

 

Neuanlagen: 40 mg/m³ Staub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid

 

Anlagen im Bestand: 75 mg/m³ Staub und 2,0 g/m³ Kohlenmonoxid mit Übergangsfrist bis 31.12.2014

 

Die Festbrennstoffverordung der Stadt Aachen beschränkt sich auf das Stadtgebiet Aachen. Hilfreich sind die Postleitzahlen, die jeder Aachener Adresse (Stadtadresse) zugeordnet sein müssen. Sie lauten:

 

52062 Aachen  
52064 Aachen  

52066 Aachen

52068 Aachen
52070 Aachen
52072 Aachen
52074 Aachen
52076 Aachen
52078 Aachen
52080 Aachen
   

 

 

Wer interessiert ist, findet weitere Informationen über die folgenden Links.


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