Interner Bereich

Hier finden Sie Ihren
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger


Schornsteinfegerinnung Aachen
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
Schornsteinfegerinnung Aachen
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein

Energieberatung

Die Umwelt schonen

Infos zur
Energieberatung

Ausbildung

Beruf Schornsteinfeger

Infos zur Ausbildung
zum Schornsteinfeger

Seite 5 von 7
1 2 3 4 5 6 7

Akademie für Umwelt u. Energie Raumhygiene u. Brandschutz

Nach langer Vorbereitungszeit war es am 28. Januar 2011 soweit: Die Berufsfortbildungsstätte Dülmen e. V. wurde um die "Akademie für Umwelt und Energie, Raumhygiene und Brandschutz" erweitert. In einem feierlichen Akt eröffnete Landesinnungsmeister Andreas Ehlert im Rahmen der Dülmener Energietage die neue Bildungsanstalt.
 
Die Stadt Dülmen, vertreten durch Bürgermeisterin Lisa Stremlau, reagierte schnell und installierte Wegweiser zur neuen Bildungseinrichtung.

Aachen startet ein neues Förderprogramm

 

Klaus Meiners vom Umweltamt stellt ein neues Förderprogramm der Stadt vor, das die Aachener Bürger mit Zuschüssen unterstützt, die Ihren Verpflichtungen im Rahmen der Aachener Festbrennstoffverordnung nachkommen müssen. ...

 

Diese Verordnung ist Teil des Luftreinhalteplanes  und gilt bereits seit 09. Oktober 2010; sie soll dazu beitragen, dass im Aachener Talkessel zukünftig keine „dicke Luft" mehr herrscht, indem sie strenge Grenzwerte für Schadstoffausstoß und Feinstaub neuer und bestehender  Einzelraumfeuerungsanlagen fordert. Das sind zum Beispiel Kaminöfen und Kachelöfen, die mit Festbrennstoffen (wie z. B. Scheitholz, Holzpellets, Briketts etc.) befeuert werden. Aachen ist mit dieser Verordnung einmal mehr zum Vorreiter in puncto Klimaschutz geworden: Andere Großstädte, wie München und Regensburg, wollen dem Aachener Beispiel folgen und ebenfalls lokale Regelungen erlassen, die über die derzeit gültige Bundesimissionsschutz-Verordnung hinausgehen.
 
Zur Einhaltung der Aachener Grenzwerte müssen ältere Öfen bis Ende 2014 mitFiltern nachgerüstet oder stillgelegt werden. Die Stadt Aachen fördert die Nachrüstung mit Zuschüssen von maximal 500 Euro (bzw. 50 % der Kosten), den Austausch gegen einen schadstoffarmen, neuen Ofen mit bis zu 250 Euro (bzw. 25 % der Kosten) sowie die sofortige Stilllegung und Entsorgung mit pauschal 50 Euro. Anträge auf Förderung nimmt der Verein altbau plus entgegen; hier erhalten Ofenbesitzer auch weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Festbrennstoffverordnung. Die konkrete technische Beratung zur Nachrüstung übernehmen die Bezirksschornsteinfeger/innen, deren Namen bei der Schornsteinfegerinnung Aachen erhältlich sind.
 
Förderrichtlinie und Antragsformulare finden sie unter dem Link:
 
http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/planen_bauen/themen/altbauplus/9festbrennstoffverordnung/index.html
 
 
 

Die Aachener Festbrennstoffverordnung ist in Kraft getreten

Am Samstag, den 09. Okt. 2010 ist die Festbrennstoffverordnung der Stadt Aachen in Kraft getreten. Somit müssen sich alle Betreiber von Feuerstätten mit Festbrennstoffen im Stadtgebiet auf neue rechtliche Regeln einstellen. Die Emmissionsgrenzwerte dieser Verordnung weichen gegenüber der "Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV)" deutlich ab. Einzelraumfeuerungsanlagen mit einer Nennheizleistung von 4 bis 15 KW müssen nach der Aachener Verordnung folgende Grenzwerte einhalten:
 
Neuanlagen: 40 mg/m³ Staub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid
 
Anlagen im Bestand: 75 mg/m³ Staub und 2,0 g/m³ Kohlenmonoxid mit Übergangsfrist bis 31.12.2014
 
Die Festbrennstoffverordung der Stadt Aachen beschränkt sich auf das Stadtgebiet Aachen. Hilfreich sind die Postleitzahlen, die jeder Aachener Adresse (Stadtadresse) zugeordnet sein müssen. Sie lauten:
 




52062 Aachen  

52064 Aachen  


52066 Aachen




52068 Aachen

52070 Aachen

52072 Aachen



52074 Aachen

52076 Aachen

52078 Aachen



52080 Aachen

 
 




 
 
Wer interessiert ist, findet weitere Informationen über die folgenden Links.

Feinstaub- u. CO-Grenzwerte für Holzeinzelöfen

Schulung der Betriebe der Schornsteinfegerinnung Aachen

                                                                                                                                                                             

 

In Anbetracht der steigenden Energiepreise wird die Biomasse Holz zu einer echten Alternative, um als Brennstoff  zum Heizen eingesetzt zu werden. Da das Heizen mit Holz nicht unproblematisch ist, haben sich die Schornsteinfeger des Kreises  an Herrn Dipl. Holzwirt Georg Krämer von der Holzfachschule Bad Wildungen gewandt um möglichst viele Informationen zu sammeln und so ihren Kunden mit fachkundigem Rat zur Seite zu stehen. .....

Vorbereitung ist das Wichtigste und dabei hilft der Schornsteinfeger. Besteht Interesse  an einer  Holzfeuerung  ist  es  von  Vorteil  einige  Dinge  zu klären wie z. B.:
 
1.)  Ist ein Schornstein vorhanden und wenn ja ist der geeignet?
2.)  Welche Möglichkeit besteht einen Schornstein zu errichten?
3.)  Werden die im §9 der Feuerungsverordnung geforderten Sicherheitsabstände des Schornsteins eingehalten (z.B. zum Fenster des Nachbarn)?
4.)  Ist der für die Feuerstätte vorgesehene Raum geeignet (Raumgröße, Brandschutz etc.)?
5.)  Bestimmung der Heizleistung der vorgesehenen Feuerstätte im Verhältnis zur Raumgröße?
6.)  Wie muss man eventuell vorhandene Dunstabzugshauben absichern?
7.)  Es sollte eine Feuerstätte unter Berücksichtigung heutiger Umwelt - und Sicherheits- standards erworben werden, um den gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen.
 
Das Heizen mit Holz wird grundsätzlich durch die 1.Bundes-Immissions-Schutzverordnung (I.BImSchV) geregelt. Zudem werden durch die neue Feinstaubverordnung die Grenzwerte für Staub - und CO-Immissionen weiter eingeschränkt und die Anforderungen an Öfen und Heizungen angehoben.
 
Die Qualität der Feuerstätte ist allerdings nicht alleine ausschlaggebend für umweltbewusstes Heizen mit Holz, hier ist vor allem der Betreiber gefordert. Die Schornsteinfeger wollen nun auf diesem Weg, den Betreibern von Holzfeuerstätten erste Informationen geben, wie sie:
 
1.)    das Klima schonen
2.)    die Umwelt schützen
3.)    mit sinnvollem Einsatz des Brennstoffes ihre Heizkosten senken.
4.)    Streit mit den Nachbarn vermeiden.
 
Um dies zu erreichen, ist es sinnvoll die Bedienungsanleitung des Ofenherstellers zu lesen und zu beachten, insbesondere bezüglich der Stückigkeit des Brennstoffes und des Anheizverhaltens.
Ganz wichtig ist es das Holz richtig zu lagern damit es  in lufttrockenem Zustand eine Holzfeuchte von <25% nicht überschreiten. Das ofenfertige Holz sollte so gelagert werden, dass ausreichend Luft durchströmen kann und  es vor Niederschlag  und Bodenfeuchte geschützt wird. Höherer Feuchtegehalt bedeutet Energieverlust und führt zu Schadstoffbildung. Ist der Feuchtegehalt zu niedrig, kann das zu höheren Staubimmissionen führen.

Es sollte nur naturbelassenes Holz, aber auf keinen Fall Abfall (z.B. Papier)in der Feuerstätte verheizt werden.
 Die richtige Beschickung und die optimale Luftzufuhr gewährleisten eine wirtschaftliche Verbrennung.
Das Feuer nur mit Kleinholz (Funkelholz) anzünden und sobald ausreichende Grundglut vorhanden ist im weiteren Verlauf des Heizvorganges nicht zu dicke Scheite (8 bis 10 cm Durchmesser) auflegen.
Kachelöfen, Öfen, Heizungen und Ofenrohre müssen jährlich gereinigt werden.

 
Neuanlagen die nach dem 22.03.2010 gekauft und errichtet wurden, dürfen nach Stufe 1 + 2 nur  noch 04 - 0.075 g/m³ Staub und 1.25 - 2 g/m³ CO auswerfen. Das muss durch eine Bescheinigung des Herstellers oder eine Messung durch den Schornsteinfeger bescheinigt werden.
Für bestehende Anlagen müssen die Anforderungen der Stufe 0, 0.15 g/m³ Staub und 4.0 g/m³ CO in den Abgasen nach unterschiedlichen Übergangsfristen nachgewiesen werden. Die Übergangsfristen sind wie folgt festgelegt:
 
Datum auf dem Typenschild                        Erreichen der geforderten Abgaswerte
 
Kauf bis einschl.  31.12.1974                      31.12.2014
                           31.12.1984                      31.12.2017
                           31.12.1994                      31.12.2020
                           21.03.2010                      31.12.2024
 
Der Nachweis, dass der Ofen die Anforderungen erfüllt, kann auch durch eine Messung die der Schornsteinfeger durchführt erbracht werden.
Durch die Feuerstättenschau die der Bezirksschornsteinfegermeister durchführt ist die Betriebssicherheit der Feuerstätte gewährleistet.
 
Zulässige Holzbrennstoffe:
 
              1.) Alle naturbelassenen Hölzer, z.B. Scheitholz einschließlich anhaftender Rinde,
                    Hackschnitzel sowie Reisig und Zapfen.
 
              2.)  Presslinge aus naturbelassenem Holz wie Holzbriketts und Holzpellets.
 
Sind alle Punkte erfüllt, lässt sich die wohlige Wärme an kalten Wintertagen genießen und steigert die Lebensqualität.
 

Die Innung

Historisches

Die Entstehung der
Innung Aachen

Berufsaufgaben

Tätigkeitsfeld

Infos über die Aufgaben
des Schornsteinfegers

Kundeninformationen

Vermischtes

Aktuelle Informationen
für Kunden