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Feinstaub- u. CO-Grenzwerte für Holzeinzelöfen

Schulung der Betriebe der Schornsteinfegerinnung Aachen

                                                                                                                                                                             

 

In Anbetracht der steigenden Energiepreise wird die Biomasse Holz zu einer echten Alternative, um als Brennstoff  zum Heizen eingesetzt zu werden. Da das Heizen mit Holz nicht unproblematisch ist, haben sich die Schornsteinfeger des Kreises  an Herrn Dipl. Holzwirt Georg Krämer von der Holzfachschule Bad Wildungen gewandt um möglichst viele Informationen zu sammeln und so ihren Kunden mit fachkundigem Rat zur Seite zu stehen. .....

Vorbereitung ist das Wichtigste und dabei hilft der Schornsteinfeger. Besteht Interesse  an einer  Holzfeuerung  ist  es  von  Vorteil  einige  Dinge  zu klären wie z. B.:
 
1.)  Ist ein Schornstein vorhanden und wenn ja ist der geeignet?
2.)  Welche Möglichkeit besteht einen Schornstein zu errichten?
3.)  Werden die im §9 der Feuerungsverordnung geforderten Sicherheitsabstände des Schornsteins eingehalten (z.B. zum Fenster des Nachbarn)?
4.)  Ist der für die Feuerstätte vorgesehene Raum geeignet (Raumgröße, Brandschutz etc.)?
5.)  Bestimmung der Heizleistung der vorgesehenen Feuerstätte im Verhältnis zur Raumgröße?
6.)  Wie muss man eventuell vorhandene Dunstabzugshauben absichern?
7.)  Es sollte eine Feuerstätte unter Berücksichtigung heutiger Umwelt - und Sicherheits- standards erworben werden, um den gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen.
 
Das Heizen mit Holz wird grundsätzlich durch die 1.Bundes-Immissions-Schutzverordnung (I.BImSchV) geregelt. Zudem werden durch die neue Feinstaubverordnung die Grenzwerte für Staub - und CO-Immissionen weiter eingeschränkt und die Anforderungen an Öfen und Heizungen angehoben.
 
Die Qualität der Feuerstätte ist allerdings nicht alleine ausschlaggebend für umweltbewusstes Heizen mit Holz, hier ist vor allem der Betreiber gefordert. Die Schornsteinfeger wollen nun auf diesem Weg, den Betreibern von Holzfeuerstätten erste Informationen geben, wie sie:
 
1.)    das Klima schonen
2.)    die Umwelt schützen
3.)    mit sinnvollem Einsatz des Brennstoffes ihre Heizkosten senken.
4.)    Streit mit den Nachbarn vermeiden.
 
Um dies zu erreichen, ist es sinnvoll die Bedienungsanleitung des Ofenherstellers zu lesen und zu beachten, insbesondere bezüglich der Stückigkeit des Brennstoffes und des Anheizverhaltens.
Ganz wichtig ist es das Holz richtig zu lagern damit es  in lufttrockenem Zustand eine Holzfeuchte von <25% nicht überschreiten. Das ofenfertige Holz sollte so gelagert werden, dass ausreichend Luft durchströmen kann und  es vor Niederschlag  und Bodenfeuchte geschützt wird. Höherer Feuchtegehalt bedeutet Energieverlust und führt zu Schadstoffbildung. Ist der Feuchtegehalt zu niedrig, kann das zu höheren Staubimmissionen führen.

Es sollte nur naturbelassenes Holz, aber auf keinen Fall Abfall (z.B. Papier)in der Feuerstätte verheizt werden.
 Die richtige Beschickung und die optimale Luftzufuhr gewährleisten eine wirtschaftliche Verbrennung.
Das Feuer nur mit Kleinholz (Funkelholz) anzünden und sobald ausreichende Grundglut vorhanden ist im weiteren Verlauf des Heizvorganges nicht zu dicke Scheite (8 bis 10 cm Durchmesser) auflegen.
Kachelöfen, Öfen, Heizungen und Ofenrohre müssen jährlich gereinigt werden.

 
Neuanlagen die nach dem 22.03.2010 gekauft und errichtet wurden, dürfen nach Stufe 1 + 2 nur  noch 04 - 0.075 g/m³ Staub und 1.25 - 2 g/m³ CO auswerfen. Das muss durch eine Bescheinigung des Herstellers oder eine Messung durch den Schornsteinfeger bescheinigt werden.
Für bestehende Anlagen müssen die Anforderungen der Stufe 0, 0.15 g/m³ Staub und 4.0 g/m³ CO in den Abgasen nach unterschiedlichen Übergangsfristen nachgewiesen werden. Die Übergangsfristen sind wie folgt festgelegt:
 
Datum auf dem Typenschild                        Erreichen der geforderten Abgaswerte
 
Kauf bis einschl.  31.12.1974                      31.12.2014
                           31.12.1984                      31.12.2017
                           31.12.1994                      31.12.2020
                           21.03.2010                      31.12.2024
 
Der Nachweis, dass der Ofen die Anforderungen erfüllt, kann auch durch eine Messung die der Schornsteinfeger durchführt erbracht werden.
Durch die Feuerstättenschau die der Bezirksschornsteinfegermeister durchführt ist die Betriebssicherheit der Feuerstätte gewährleistet.
 
Zulässige Holzbrennstoffe:
 
              1.) Alle naturbelassenen Hölzer, z.B. Scheitholz einschließlich anhaftender Rinde,
                    Hackschnitzel sowie Reisig und Zapfen.
 
              2.)  Presslinge aus naturbelassenem Holz wie Holzbriketts und Holzpellets.
 
Sind alle Punkte erfüllt, lässt sich die wohlige Wärme an kalten Wintertagen genießen und steigert die Lebensqualität.
 

Ausbildung zum Schornsteinfeger mit Bachelor-Studiengang

Das Schornsteinfegerhandwerk in Nordrhein-Westfalen bietet in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Gelsenkirchen eine Ausbildung mit gleichzeitigem Bachelor-Studium zum Versorgungs- und Entsorgungstechniker. Nachfolgend geben wir Ihnen hierzu einige Informationen.

Verunsicherung durch Behörden

Wer richtig heizt, muss sich um seine mit Holz beheizte Feuerstätte keine Sorgen machen. Folgende Punkte müssen beachtet werden, um die Feuerstätten emissionsarm und umweltfreundlich  zu betreiben und Auflagen sowie erhebliche Kosten die durch Einbau fragwürdiger Filter entstehen sollen zu vermeiden.


Richtige Bedienung einer Feuerstätte die mit Holz beheizt wird.
 


1.) Eine gesäuberte Feuerstätte
       2.) Luftgetrocknetes Holz, 20 % Restfeuchte (nicht in geschlossenen Räumen lagern)



 
Holzart LagerzeitenPappel, Fichte 1 JahrLinde, Erle, Birke1 ½ JahreBuche, Esche, Obstbäume2 JahreEiche 2 ½ Jahre

3.) Richtige Scheitholzgröße (nicht dicker als 10 cm)
4.) Ausreichendes Verbrennungsluftvolumen
5.) Einen Schornstein der von seiner Größe zur Feuerstätte passt.
  6.) Luftzufuhr zur Brennkammer erst schließen wenn vom Holz nur noch Glut und Asche sichtbar sind. (Die Verbrennung von Holz kann nicht durch Reduzierung von Sauerstoff- zufuhr gedrosselt werden)
7.) Bei dem Kauf von Pellets unbedingt auf eine gute Qualität achten.
 

Da in naher Zukunft eine bundeseinheitliche Anforderung an Feuerstätten (1.BImSchV Verordnung  über   Kleinfeuerungsanlagen)    erwartet  wird,  ist  jeder der unter Einhaltung der  7 Punkte seine Feuerstätte beheizt, bestens gewappnet. Die Forderung der Behörden, dass  der  Ofen so betrieben werden muss, dass die Abgasfahne heller ist als der vorgegebene Grauwert 1 der in der BImSchV aufgeführten Ringelmann-Skala , wird erfüllt und die Feuerstätte darf  auch in  Zukunft noch betrieben werden.
Wer zu diesem Thema noch Fragen hat, sollte sich an seinen Bezirksschornsteinfegermeister wenden und sich von ihm beraten lassen.
 

Schornsteinfeger informieren sich über Rauchwarnmelder

Der Vorstand der Schornsteinfegerinnung Aachen ließ sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung durch die Firma Hekatron von der Notwendigkeit Rauchwarnmelder in Wohnungen und Wohnhäusern anzubringen überzeugen.


Filme über die Entstehung von Bränden machten deutlich, dass die sekundenschnelle Ausbreitung des Feuers, Leben in Gefahr bringt. Nachts ist die Gefährdung der Menschen durch Brände besonders hoch, da im Schlaf die sinnliche Wahrnehmung das Riechen, Sehen und Schmecken nicht stattfindet und durch Desorientierung falsch reagiert wird. Jährlich 600 Brandtote, 6000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden sprechen eine deutliche Sprache. Nur wenige Atemzüge mit giftigem Rauch, können tödlich sein. Das ein sicheres und qualitativ hochwertiges Warnsystem unter diesen Umständen Menschenleben retten kann, ist demnach offensichtlich. Daher ist es unbedingt notwendig, dass Rauchmelder folgende Kriterien erfüllen:
 

 Ein VDS – Prüfzeichen
Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung
Testknopf zur Funktionsprüfung
Der Rauchmelder muss allseitig offen sein, damit Rauch ungehindert die Sensoren erreichen kann.
Batterien die über eine lange Lebensdauer verfügen (5 Jahre).
Hohe Sensibilität bei schon geringen Rauchkonzentrationen. (also keine Billiggeräte)

In 7 Bundesländern sind schon Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in den Bauordnungen verankert worden und es ist nur eine Frage der Zeit, dass dies in NRW auch gefordert wird.  
Da die Schornsteinfeger ohnehin im vorbeugenden Brandschutz tätig sind, sehen sie in der Möglichkeit ihre Kunden über Rauchwarnmelder zu informieren und diese zu vertreiben einen weiteren sinnvollen Einsatz zur Erhaltung von Gesundheit und Leben. Die Schornsteinfegerinnung Aachen hat mittlerweile  allen Schornsteinfegern in ihrem Innungsbereich Schulungen über Rauchwarnmelder angeboten, um möglichst viele Sach- und Fachkundige Kollegen in ihren Reihen zu haben, die in ihren Kehrbezirken zum Wohle der Menschen tätig werden können.
 

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